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BGH, 03.08.1999 - 4 StR 228/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 174 StGB; § 154 Abs. 2 StPO; § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; § 78 c Abs. 1 Nr. 4 StGB;
Verfahrenseinstellung; Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen; Widersprüchlichkeit des Urteils; Strafverfolgungsverjährung; - Wolters Kluwer
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen - Gesamtfreiheitsstrafe - Freispruch - Revision - Verjährung - Durchsuchungsanordnung - Beschlagnahme
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2. § 54
Berücksichtigung weiterer Taten bei der Strafzumessung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.07.1996 - 2 StR 260/96
Voraussetzung der Verwertung weiterer bisher nicht abgeurteilter Straftaten bei …
Auszug aus BGH, 03.08.1999 - 4 StR 228/99
Zwar hat das Landgericht rechtsfehlerhaft (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 130 m. w. N.) bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu Lasten des Angeklagten auch die "Vielzahl" der Taten berücksichtigt, "die sich nicht weiter konkretisieren ließen und nicht verfahrensgegenständlich waren".
- BGH, 08.09.1999 - 3 StR 285/99
Auf Ausspruch der Gesamtstrafe beschränkte Revision
Das Urteil läßt besorgen, daß sich das Landgericht nicht bewußt war, daß es dieses festgestellte und vom Angeklagten eingeräumte Gesamtgeschehen, auch soweit es nicht Gegenstand des Schuldspruchs war, bei der Gesamtstrafenbildung zum Nachteil des Angeklagten hätte berücksichtigen müssen (vgl. BGH NStZ 1995, 439; NStZ-RR 1997, 130; vgl. aber auch BGH, Beschl. vom 3. August 1999 - 4 StR 228/99).